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Honorar

In der Preisgestaltung sind selbständige Buchhalter* viel flexibler als andere Anbieter von Buchhaltungsleistungen, da sie gesetzlich an keine Gebührenverordnung gebunden sind.

Von dieser Flexibilität können auch Sie profitieren. Als Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h) orientiere ich mich zwar bei der Honorargestaltung an deren Vorgaben, so dass Sie aufgrund der freien Preisgestaltung keine überhöhten Honorare zu fürchten brauchen.

Eine vorgeschriebene Bindung an diese Gebührenordnung besteht jedoch nicht, so dass hierdurch faire und individuell gestaltete Honorare vereinbart werden können. Bei der Honorarkalkulation findet in erster Linie die verbrauchte Bearbeitungszeit ihre Berücksichtigung und nicht die Umsatzhöhe.


 

 

* Buchen lfd. Geschäftsvorfälle